Bestattungsart

Das Angebot der Bestattungsarten hat sich in den letzten Jahrzehnten stark vergrößert. Gerade bei der Feuerbestattung gibt es viele neue Möglichkeiten der Beisetzung.

Friedhöfe und Grabeskirchen sind Orte der Ruhe und des Gedenkens an vergangene Menschenleben aus Ihrem Wohnort. Für welchen letzten „Wohnort“ Ihres Familienmitgliedes oder Angehörigen Sie sich entscheiden, hängt auch von Ihren Lebensumständen und Ihrer Trauerkultur ab.

Wir helfen Ihnen bei der Entscheidungsfindung: ob ein traditionelles Begräbnis auf dem Friedhof, eine naturnahe Beisetzung, mit oder ohne Denkmal, im Sarg oder in der Urne.

Erdbestattung

Der oder die Verstorbene darf frühestens nach 24 Stunden in einem von den Hinterbliebenen ausgewählten Sarg bestattet werden. Die gesetzliche Bestattungsfrist in NRW beträgt 10 Tage.

Feuerbestattung

Der oder die Verstorbene muss nach dem Bestattungsgesetz NRW innerhalb von 10 Tagen in einem Holzsarg eingeäschert werden. Vor der   Einäscherung findet die vorgeschriebene amtsärztliche Untersuchung der/des Verstorbenen im Krematorium statt. Die Einäscherung erfolgt bei uns über das privat geführte Krematorium Bonn-Rhein-Erft in Mechernich.

Auf Wunsch kann die Kremation auch in Aachen oder den Niederlanden erfolgen. Im Gespräch schauen wir uns gemeinsam mit Ihnen an, welches Krematorium Ihren Wünschen am besten entspricht und welche Kostenunterschiede es hierbei gibt.

Sollten Sie den Wunsch verspüren, sich vor Ort nochmals von Ihrem verstorbenen Familienmitglied/Angehörigen verabschieden oder sogar die Einfuhr des Sarges begleiten zu wollen, sprechen Sie uns bitte an. Wir erklären Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten.

Aufgrund unserer Nähe zu den Nachbarländern beraten wir Sie auch gerne über die Möglichkeiten der Bestattungsarten in den Niederlanden.